Unsere AGBs

Rechtliches über unser Unternehmen

Unsere AGBs 2016-12-12T14:29:57+00:00

Miettag
Die Mindestmietzeit für unsere Geräte beträgt 7 Tage (mit Ausnahme der Flutbox) . Bei Reservierung werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann das zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben.

Mietpreise
Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt  dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich notiert. Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben.

Gerätemangel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitere Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen evtl. Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.

Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc. gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung
Informieren sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Legitimation
Als Neukunde bitten wir sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis) vorzulegen, da wir auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.